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§ 1. Geltung
der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN)
für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen.
§ 2. Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist schriftlich zu erteilen, aber
auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken
aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.
Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens
erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere
Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das
Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu
erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und
Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen.
Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch
den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu
Lasten des AN.
§ 3. Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und
zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei
und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
§ 4. Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das
Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungserstellung
unmittelbar fällig. In der Regel erfolgt der Gutachtenversand per Nachnahme. Nach
erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche
Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
§ 5. Sachverständigenhonorar
5.1 Bei Schadengutachten richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe.
Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten
einschl. MwSt. zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem
Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt. vor dem Schaden
die Berechnungsgrundlage. Die Honorarliste liegt zur Einsichtnahme aus. Sie
wird ggfs. als Anhang dieser AGB beigefügt.
5.2 Bei Bewertungen richtet sich das Honorar nach der auch ausliegenden
internen „Honorartabelle für Bewertungen.“
5.3 Bei Oldtimerbewertungen richtet sich das Honorar nach der ebenfalls
ausliegenden „Classic Data“
Liste.
5.4 Bei Beratungen oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von
derzeit € 110,00 zuzüglich MwSt. berechnet.
5.5 Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen.
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5.6 In
Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden.
5.7 Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als
neue Aufträge und werden mit 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden
Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.
5.8 Die
gefertigten Fotografien werden mit € 2,50 pro Stück berechnet; liegen dem
Gutachten mehrere Fotosätze bei, werden die Folgeabzüge mit € 1,50 berechnet.
5.9 Bei Gerichtsgutachten wird ordnungsgemäß nach dem ZSEG abgerechnet.
5.10 Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten
erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet (siehe auch 5.4).
§ 6. Differenzvergütungsklausel
Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere,
gerichtliche zu Beweissicherungszwecken - entweder als Zeuge, sachverständiger
Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger - so wird die Differenz fällig
zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß § 5, 5.4
dieser AGB.
§ 7. Stornierung
Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen.
Stornierungskosten werden pauschal mit € 100,00 zzgl. Mehrwertsteuer
berechnet und sind unmittelbar fällig. Nach Beginn der Auftragsdurchführung
wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.
§ 8. Gutachtenerstellung
Der AG erhält, sofern nichts anderes vereinbart, das Gutachten in
3-facher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit
Original-Lichtbildsatz und zwei Duplikaten mit einem Lichtbildsatz. Ein
weiteres Duplikat und der Lichtbildnegativsatz bzw. die Bilddateien
verbleiben beim AN.
Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und
Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien.
§ 9. Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte
erfolgt auf Risiko des AG.
§ 10. Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und
Gewissen auszuführen. Für Unwahrheitsgemäßer Angaben und Daten vom Seiten des
AG gehen nicht zu Lasten des AN. Bezüglich der Haftung des AN gelten die
gesetzlichen Regelungen.
§ 11. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen AG und AN gilt das Recht der Auftragsland.
§ 12. Gerichtsstand/Schlussbestimmung
Gerichtsstand ist der Sitz des Kfz-Sachverständigenbüro
Springer in Eggenfelden.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon
die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt.
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Zusatz bei
Kfz-Bewertungen: Bei Bewertungen von Kraftfahrzeugen
und Kfz-Anhängern ist der AG verpflichtet, das Kfz-Sachverständigenbüro F.H
Springer bzw. seinen Mitarbeitern vor Erstellung des Gutachtens die die
Verkehrssicherheit betreffenden Mängel, ihm bekannte versteckte Mängel sowie
vorausgegangene Unfälle an dem zu prüfenden Fahrzeug oder Kfz-Anhänger
mitzuteilen.
Die zum Fahrzeug bzw. Kfz-Anhänger gehörenden Papiere (Fahrzeugbrief,
-schein, Betriebserlaubnis, Prüfbuch, Anmeldebescheinigung der
Verwaltungsbehörde) sind - soweit vorhanden - vorzulegen; ebenso
Originalrechnungen über Instandsetzungen, insbesondere Aufwendungen
auszuweisen. Etwaige Einsprüche gegen die Höhe der Bewertung sind unter
Beifügung des Gutachtens schriftlich innerhalb einer Woche an das
Kfz-Sachverständigenbüro F.H. Springer zu richten.
Der Versand der
Bewertungen erfolgt im Regelfall per Nachnahme, Ausnahmen bedürfen der
Absprache mit dem Auftragnehmer.
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